{"id":569,"date":"2022-07-18T09:48:27","date_gmt":"2022-07-18T07:48:27","guid":{"rendered":"https:\/\/rlsadvice.pl\/?p=569"},"modified":"2023-05-24T10:22:23","modified_gmt":"2023-05-24T08:22:23","slug":"homeoffice-in-polen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/homeoffice-in-polen\/","title":{"rendered":"Homeoffice in Polen"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-size: 12pt;\">Ausgabe vom: <a href=\"https:\/\/edgp.gazetaprawna.pl\/czytaj-e-wydanie\/57700,14-grudnia-2020\">Montag, 14. Dezember 2020<\/a> \u00bb<a href=\"https:\/\/edgp.gazetaprawna.pl\/wydanie\/57700,14-grudnia-2020\/72079,Rachunkowosc-i-audyt\/1\"> Buchhaltung und Revision<\/a><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Homeoffice in Polen<\/strong><\/p>\n<p>Das Homeoffice ist immer mehr gefragt. Einerseits streben danach hochqualifizierte Fachleute, deren Arbeitsort \u00fcberall gelegen sein kann, andererseits hat dazu die COVID-Zeit auch einen wesentlichen Beitrag geleistet. Die Verbreitung der Anstellung im Homeoffice hat bewirkt, dass der polnische Gesetzgeber die Notwendigkeit erkannt hat, diese Form der Besch\u00e4ftigung zu regeln. Mit dem vorliegenden Beitrag wollen wir die arbeitsrechtlichen Regelungen vom Homeoffice in Polen kurz vorstellen.<\/p>\n<p>Arbeit im Homeoffice f\u00e4llt nach der polnischen Auffassung unter den Begriff der \u201eFernarbeit\u201c<\/p>\n<p>(polnisch: telepraca).\u00a0<strong>Es ist die Verrichtung der Arbeit au\u00dferhalb des Betriebes des Arbeitgebers.<\/strong> Dies kann sowohl gleich bei Anstellung oder auch w\u00e4hrend der Besch\u00e4ftigung erfolgen, dann auf Ansto\u00df sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. \u00dcber die \u00fcblichen Bestimmungen eines Arbeitsvertrages hinaus sind dem Mitarbeiterfolgende\u00a0<strong>Eckpunkte<\/strong>\u00a0seiner T\u00e4tigkeit schriftlich mitzuteilen: In welcher Abteilung der Struktur des Arbeitgebers sich die bekleidete Arbeitsstelle des Mitarbeiters befindet, wer die<\/p>\n<p>Kontaktperson seitens des Arbeitgebers ist und wer auch f\u00fcr die Kontrolle des Mitarbeiters im Homeoffice befugt ist. Ferner ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeiter mit der\u00a0<strong>notwendigen<\/strong> <strong>Arbeitsausr\u00fcstung<\/strong>\u00a0auszustatten, diese Ausr\u00fcstung einzurichten, zu versichern und auch die technische Unterst\u00fctzung zu gew\u00e4hrleisten. Der Mitarbeiter kann auch selbst die Einrichtung seines Arbeitsplatzes g\u00e4nzlich oder zum Teil \u00fcbernehmen, dann hat der Mitarbeiter\u00a0<strong>Anspruch auf Ersatz<\/strong>\u00a0seiner Aufwendungen zum marktgerechten Preis. Die steuerliche Behandlung dieses Ersatzes ist nicht explizit gesetzlich geregelt, in der Praxis wird er als steuerfrei f\u00fcr den Mitarbeiter und als Aufwand des Arbeitgebers angesehen.<\/p>\n<p>Weitere relevante Punkte einer Anstellung im Homeoffice sind:<\/p>\n<p>\u2212 Der Arbeitgeber hat den Mitarbeiter \u00fcber den herrschenden\u00a0<strong>Datenschutz<\/strong>\u00a0zu informieren und ggf. zu schulen, der Mitarbeiter hat schriftlich die Datenschutzregeln zu best\u00e4tigen und sich zu verpflichten, ihn zu beachten;<\/p>\n<p>\u2212 Der Arbeitgeber ist berechtigt, das Homeoffice zu\u00a0<strong>kontrollieren<\/strong>, und zwar die Arbeit selbst, die Ausr\u00fcstung und die Einhaltung der Arbeitsschutzauflagen; Der Mitarbeiter muss im Vorab in die Kontrolle einwilligen und die Kontrolle darf den Hausfrieden nicht st\u00f6ren;<\/p>\n<p>\u2212 Ein Mitarbeiter im Homoffice darf nicht im Vergleich zu anderen Mitarbeitern\u00a0<strong>benachteiligt<\/strong>\u00a0werden. Eine etwaige Verweigerung der Arbeit im Homoffice darf auch keine Benachteiligung herbeif\u00fchren.<\/p>\n<p>Unterm Strich erscheinen die Regelungen logisch. F\u00fcr eine eingehende Analyse liefern wir unten stehend den einschl\u00e4gigen Gesetzestext:<\/p>\n<p>Aus dem Arbeitsgesetzbuch:<\/p>\n<p>Kapitel IIb<\/p>\n<p>Besch\u00e4ftigung von Arbeitnehmern in der Form der Fernarbeit<\/p>\n<p>Art. 675.\u00a0\u00a7 1. Die Arbeit kann regelm\u00e4\u00dfig au\u00dferhalb der Arbeitsst\u00e4tte mit Anwendung von Mitteln der elektronischen Kommunikation im Sinne der Vorschriften \u00fcber die Erbringung von Dienstleistungen auf dem elektronischen Wege verrichtet werden (Fernarbeit).<\/p>\n<p>\u00a7 2. Ein Fernarbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der die Arbeit unter den im \u00a7 1 genannten Konditionen verrichtet und die Ergebnisse der Arbeit dem Arbeitgeber insbesondere mittels der Mittel der elektronischen Kommunikation \u00fcbergibt.<\/p>\n<p>Art. 676.\u00a0\u00a7 1. Die Konditionen der Anwendung der Fernarbeit durch den Arbeitgeber werden in der zwischen dem Arbeitgeber und der betrieblichen Gewerkschaftsorganisation geschlossenen Vereinbarung bestimmt, und in dem Fall, in dem bei dem Arbeitgeber mehr als eine betriebliche Gewerkschaftsorganisation t\u00e4tig ist &#8211; in der Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und diesen Organisationen.<\/p>\n<p>\u00a7 2. Sofern die Abstimmung des Inhaltes der Vereinbarung mit allen betrieblichen Gewerkschaftsorganisationen nicht m\u00f6glich ist, stimmt der Arbeitgeber den Inhalt der Vereinbarung mit den im Sinne von Art. 253 Abs. 1 oder<\/p>\n<p>2 des Gesetzes \u00fcber die Gewerkschaften repr\u00e4sentativen Gewerkschaftsorganisationen ab, von welchen jede mindestens 5% der beim Arbeitgeber besch\u00e4ftigten Arbeitnehmern vereinigt.<\/p>\n<p>\u00a7 3. Sofern es in der Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Vorstellung des Entwurfes der Vereinbarung durch den<\/p>\n<p>Arbeitgeber nicht zum Abschluss der Vereinbarung gem\u00e4\u00df \u00a7 1 und 2 kommt, bestimmt der Arbeitgeber die Konditionen der Anwendung der Fernarbeit in der Ordnung1, indem er die mit den betrieblichen Gewerkschaftsorganisationen im Laufe der Abstimmung der Vereinbarung getroffenen Abstimmungen ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>\u00a7 4. Sofern bei dem jeweiligen Arbeitgeber keine betrieblichen Gewerkschaftsorganisationen t\u00e4tig sind, bestimmt der Arbeitgeber die Konditionen der Anwendung der Fernarbeit in der Ordnung nach Abstimmung mit den Vertretern der Arbeitnehmern, die in dem beim jeweiligen Arbeitgeber angenommenen Wege ermittelt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 5. Die Verrichtung der Arbeit in der Form der Fernarbeit ist auch auf einen in Papier- oder elektronischer Form gestellten Antrag des Arbeitnehmers unabh\u00e4ngig von dem Abschluss einer die Konditionen der Anwendung der Fernarbeit bestimmenden Vereinbarung oder der Bestimmung dieser Konditionen in der Ordnung gem\u00e4\u00df \u00a7 1-4 zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>\u00a7 6. Der Arbeitgeber ber\u00fccksichtigt einen Antrag des im \u00a7 1421 \u00a7 1 Punkt 2 und 3 genannten Arbeitnehmers2\u00a0auf Verrichtung der Arbeit in der Form der Fernarbeit, sofern dies nicht wegen der Organisation oder Art der durch den Arbeitnehmer verrichteten Arbeit unm\u00f6glich ist. \u00dcber den Grund der Abweisung des Antrags setzt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in Papier- oder elektronischer Form in Kenntnis.<\/p>\n<p>\u00a7 7. Die Vorschrift \u00a7 6 findet auf die im \u00a7 1421\u00a0\u00a7 1 Punkt 2 und 3 genannten Arbeitnehmer auch nach Beendigung des 18. Lebensjahres durch das Kind Anwendung.<\/p>\n<p>Art. 677.\u00a0\u00a7 1. Die Abstimmung unter den Parteien eines Arbeitsvertrages, dass die Arbeit zu den im Art. 675 bestimmten Konditionen verrichtet wird, kann<\/p>\n<p>1) beim Abschluss des Arbeitsvertrages oder 2) w\u00e4hrend der Besch\u00e4ftigung erfolgen.<\/p>\n<p>\u00a7 2. Sofern es zu einer Abstimmung betreffs der Verrichtung der Arbeit in der Form der Fernarbeit beim<\/p>\n<p>Abschluss der Arbeitsvertrages kommt, werden in dem Vertrag zus\u00e4tzlich die Konditionen der Verrichtung der Arbeit gem\u00e4\u00df Art. 675 vereinbart.<\/p>\n<p>\u00a7 3. W\u00e4hrend der Besch\u00e4ftigung kann eine \u00c4nderung der Konditionen der Verrichtung der Arbeit auf die gem\u00e4\u00df Art. 675 bestimmten Konditionen kraft eines Einvernehmens der Parteien auf Initiative des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers hin erfolgen. Der Arbeitgeber hat nach M\u00f6glichkeit einen Antrag des Arbeitnehmers betreffs der Verrichtung der Arbeit in der Form der Fernarbeit zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>\u00a7 4. Ein Anvertrauen der Verrichtung der Arbeit in der Form der Fernarbeit auf der Grundlage von Art. 42 \u00a7 43\u00a0ist nicht zul\u00e4ssig. Art.\u00a0678. \u00a7 1. In der Frist von 3 Monaten ab dem Tag der Aufnahme der Arbeit in der Form der Fernarbeit gem\u00e4\u00df Art. 677 \u00a7 1 Punkt 2 kann jede der Parteien die Einstellung der Verrichtung der Arbeit in der Form der Fernarbeit und die Wiederherstellung der fr\u00fcheren Konditionen der Verrichtung der Arbeit verbindlich beantragen. Die Parteien vereinbaren eine nicht l\u00e4ngere als 30 Tage ab dem Tag des Zugangs des Antrags Frist, ab welcher die Wiederherstellung der fr\u00fcheren Konditionen der Verrichtung der Arbeit erfolgt.<\/p>\n<p>\u00a7 2. Sofern der Antrag des Fernarbeitnehmers nach Ablauf der im \u00a7 1 genannten Frist gestellt wird, hat der Arbeitgeber &#8211; nach M\u00f6glichkeit &#8211; den Antrag zu ber\u00fccksichtigen.\u00a0\u00a7 3. Nach Ablauf der im \u00a7 1 genannten Frist kann die Wiederherstellung der fr\u00fcheren Konditionen der Verrichtung der Arbeit durch den Arbeitgeber gem\u00e4\u00df Art. 42 \u00a7 1-3 erfolgen.<\/p>\n<p>Art.\u00a0679.Eine ausbleibende Zustimmung des Arbeitnehmers f\u00fcr die \u00c4nderung der Konditionen der Verrichtung der Arbeit in dem in Art. 677 \u00a7 3 genannten Fall sowie eine Einstellung der Verrichtung der Arbeit in der Form der Fernarbeit nach den im Art. 678genannten Grunds\u00e4tzen k\u00f6nnen nicht eine K\u00fcndigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Art.\u00a06710. \u00a7 1. Sofern die Aufnahme der Arbeit in der Form der Fernarbeit gem\u00e4\u00df Art. 677 \u00a7 1 Punkt 1 erfolgt, umfasst die im Art 29 \u00a7 3 genannte Information4\u00a0zus\u00e4tzlich mindestens:<\/p>\n<p>1) die Bestimmung der Organisationseinheit des Arbeitgebers, in deren Struktur sich die Arbeitsstelle des<\/p>\n<p>Fernarbeitnehmers befindet;<\/p>\n<p>2) die Benennung der im Art. 31 genannten Person oder Organs5, die f\u00fcr die Zusammenarbeit mit dem Fernarbeitnehmer zust\u00e4ndig und f\u00fcr die Kontrollen im Ort der Verrichtung der Arbeit befugt sind.<\/p>\n<p>\u00a7 2. In dem im Art. 677 \u00a7 1 Punkt 2 genannten Fall \u00fcbergibt der Arbeitgeber dem Fernarbeitnehmer schriftlich die im \u00a7 1 Punkt 1 und 2 bestimmten Informationen sp\u00e4testens am Tag des Beginns der Verrichtung der Arbeit in der Form der Fernarbeit durch ihn.<\/p>\n<p>Art.\u00a06711. \u00a7 1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet:<\/p>\n<p>1) dem Fernarbeitnehmer die f\u00fcr die Verrichtung der Arbeit in der Form der Fernarbeit notwendige<\/p>\n<p>Ausr\u00fcstung zukommen zu lassen, die die im Kapitel IV des 10. Teiles bestimmten Anforderungen erf\u00fcllt,<\/p>\n<p>2) die Ausr\u00fcstung zu versichern,<\/p>\n<p>3) die Kosten im Zusammenhang mit der Installation, dem Service, der Benutzung und Wartung der<\/p>\n<p>Ausr\u00fcstung zu decken,<\/p>\n<p>4) dem Fernarbeitnehmer die technische Unterst\u00fctzung und die notwendigen Schulungen im Umfang der<\/p>\n<p>Bedienung der Ausr\u00fcstung zu gew\u00e4hrleisten<\/p>\n<p>&#8211; sofern der Arbeitgeber und der Fernarbeitnehmer nicht anders in dem im \u00a7 2 genannten getrennten Vertrag bestimmen.<\/p>\n<p>\u00a7 2. Der Arbeitgeber und der Fernarbeitnehmer k\u00f6nnen im getrennten Vertrag insbesondere bestimmen:<\/p>\n<p>1) den Umfang der Versicherung und die Grunds\u00e4tze der Benutzung der f\u00fcr die Verrichtung der Arbeit in der Form der Fernarbeit notwendigen Ausr\u00fcstung, die Eigentum des Fernarbeitnehmers ist, die die im Kapitel IV des 10. Teiles bestimmten Anforderungen erf\u00fcllt;<\/p>\n<p>2) die Grunds\u00e4tze der Verst\u00e4ndigung des Arbeitgebers mit dem Fernarbeitnehmer, darunter die Art und<\/p>\n<p>Weise der Best\u00e4tigung der Anwesenheit des Fernarbeitnehmers an der Arbeitsstelle;<\/p>\n<p>3) die Art und Weise und die Form der Kontrolle der Verrichtung der Arbeit durch den Fernarbeitnehmer.<\/p>\n<p>\u00a7 3. In dem im \u00a7 2 Punkt 1 genannten Fall steht dem Fernarbeitnehmer ein Geldersatz in der in den im Art. 676 genannten Vereinbarung oder Ordnung oder in dem im \u00a7 2 genannten Vertrag bestimmten H\u00f6he zu. Bei der Bestimmung der H\u00f6he des Ersatzes werden insbesondere die Normen der Abnutzung der Ausr\u00fcstung, ihre belegten Marktpreise und die Menge der f\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse des Arbeitgebers verwendeten Stoffe sowie ihre Marktpreise ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Art.\u00a06712. \u00a7 1. Der Arbeitgeber bestimmt die Grunds\u00e4tze des Schutzes der dem Fernarbeitnehmer \u00fcbergebenen Daten und f\u00fchrt nach Ma\u00dfgabe der Bed\u00fcrfnisse eine Anweisung und Schulung in diesem Umfang durch.<\/p>\n<p>\u00a7 2. Der Fernarbeitnehmer best\u00e4tigt schriftlich die Kenntnisnahme der Grunds\u00e4tze des Schutzes der im \u00a7 1 genannten Daten und ist verpflichtet, diese zu beachten.<\/p>\n<p>Art.\u00a06713. Der Fernarbeitnehmer und der Arbeitgeber \u00fcbermitteln die f\u00fcr die gegenseitige Verst\u00e4ndigung notwendigen Informationen mit den Mitteln der elektronischen Kommunikation oder \u00e4hnlichen Mitteln der individuellen Fernverst\u00e4ndigung.<\/p>\n<p>Art.\u00a06714. \u00a7 1. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Verrichtung der Arbeit durch den Fernarbeitnehmer im Ort der Verrichtung der Arbeit zu kontrollieren.\u00a0\u00a7 2. Sofern die Arbeit im Haus des Fernarbeitnehmers verrichtet wird, ist der Arbeitgeber berechtigt, eine Kontrolle durchzuf\u00fchren:<\/p>\n<p>1) der Verrichtung der Arbeit,<\/p>\n<p>2) zwecks Inventur, Wartung, Service oder Reparatur der anvertrauten Ausr\u00fcstung sowie ihrer Installation, 3) im Umfang der Arbeitssicherheit und -hygiene<\/p>\n<p>&#8211; nach fr\u00fcherer schriftlich, mit Mitteln der elektronischen Kommunikation oder \u00e4hnlichen Mitteln der individuellen Fernverst\u00e4ndigung zum Ausdruck gebrachten Einwilligung des Fernarbeitnehmers.<\/p>\n<p>\u00a7 3. Der Arbeitgeber passt die Art und Weise der Durchf\u00fchrung der Kontrolle an den Ort der Verrichtung der Arbeit und an dieArt der Arbeit an. Die Ausf\u00fchrung der Kontrollhandlungen darf nicht das Private des Fernarbeitnehmers und seiner Familie ber\u00fchren noch die Benutzung der Hausr\u00e4umlichkeiten gem\u00e4\u00df ihrer Bestimmung behindern.<\/p>\n<p>\u00a7 4. Die erste Kontrolle in dem im \u00a7 2 Punkt 3 genannten Umfang wird, auf Antrag des Fernarbeitnehmers, vor dem Beginn der Verrichtung der Arbeit durch ihn durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Art.\u00a06715. \u00a7 1. Ein Fernarbeitnehmer darf nicht im Umfang der Aufnahme und der Aufl\u00f6sung des<\/p>\n<p>Arbeitsverh\u00e4ltnisses, der Besch\u00e4ftigungskonditionen, der Bef\u00f6rderung und des Zuganges zur Schulung zwecks<\/p>\n<p>Steigerung der Berufsqualifikationen unter Ber\u00fccksichtigung der Besonderheiten im Zusammenhang mit den Konditionen der Verrichtung der Arbeit in der Form der Fernarbeit weniger vorteilhaft als andere Arbeitnehmer behandelt werden, die f\u00fcr dieselbe oder \u00e4hnliche Arbeit besch\u00e4ftigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 2. Ein Arbeitnehmer darf nicht auf irgendeine Art und Weise wegen der Aufnahme der Arbeit in der Form der Fernarbeit sowie einer Verweigerung der Aufnahme einer solchen Arbeit diskriminiert werden.<\/p>\n<p>Art.\u00a06716. Der Arbeitgeber erm\u00f6glicht einem Fernarbeitnehmer nach den f\u00fcr die Allgemeinheit der<\/p>\n<p>Arbeitnehmern angenommen Grunds\u00e4tzen, sich in der Arbeitsst\u00e4tte aufzuenthalten, mit anderen Arbeitnehmern in Kontakt zu treten und die R\u00e4umlichkeiten und Einrichtungen des Arbeitgebers, die betrieblichen Sozialobjekte und die gef\u00fchrte soziale T\u00e4tigkeit zu benutzen.<\/p>\n<p>Art.\u00a06717.Sofern die Arbeit im Haus des Fernarbeitnehmers verrichtet wird, realisiert der Arbeitgeber ihm gegen\u00fcber die im Teil 106 bestimmten Pflichten in dem sich aus der Art und den Konditionen der verrichteten Arbeit ergebenden Umfang mit Ausnahme:<\/p>\n<p>1) der im Art 212 Punkt 4 bestimmten Pflicht zur Sorge f\u00fcr den sicheren und hygienischen Zustand der<\/p>\n<p>Arbeitsr\u00e4umlichkeiten;<\/p>\n<p>2) der im Kapitel III dieses Teiles7 bestimmten Pflichten;<\/p>\n<p>3) der im Art. 233 bestimmten Pflicht zur Gew\u00e4hrleistung der entsprechenden Hygiene- und Sanit\u00e4reinrichtungen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-size: 8pt;\">1<\/span>\u00a0die im Betrieb herrschende Arbeitsordnung<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 8pt;\">2<\/span>\u00a0ohne tiefere Details: Elternteile von behinderten Kindern<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 8pt;\">3<\/span>\u00a0Im Wesentlichen: Eine etwaige Abordnung in Fernarbeit ist eine K\u00fcndigung der bisherigen Vertragskonditionen. Eine Vereinbarung muss geschlossen werden.<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 8pt;\">4<\/span>\u00a0obligatorisch vorgesehene Bestandteile der Mitteilung der Arbeitskonditionen<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 8pt;\">5<\/span>\u00a0der Zust\u00e4ndige f\u00fcr Arbeitsvertragsangelegenheiten seitens des Arbeitgebers<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Krasna, 18. Juli 2022<\/strong><\/p>\n<p><strong>\/-\/ Szymon Lubina<\/strong><\/p>\n<p><strong>Steuerberater Zulassung Nr. 11049<\/strong><\/p>\n<p><strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/strong><\/p>\n<p><strong>RLS Legal &amp; Tax Advice Sp. z o.o. Steuerberatungsgesellschaft<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ausgabe vom: Montag, 14. Dezember 2020 \u00bb Buchhaltung und Revision &nbsp; Homeoffice in Polen Das Homeoffice ist imme","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[],"class_list":["post-569","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-unkategorisiert"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/569","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=569"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/569\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":572,"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/569\/revisions\/572"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=569"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=569"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=569"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}