{"id":574,"date":"2022-03-17T10:03:28","date_gmt":"2022-03-17T09:03:28","guid":{"rendered":"https:\/\/rlsadvice.pl\/?p=574"},"modified":"2023-05-24T10:40:37","modified_gmt":"2023-05-24T08:40:37","slug":"steuerschemen-berichtserstattung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/steuerschemen-berichtserstattung\/","title":{"rendered":"Steuerschemen Berichtserstattung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Berichtserstattung \u00fcber Steuergestaltungen in Polen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ab 2019 gelten in Polen Sondervorschriften zu Berichtserstattung \u00fcber Steuergestaltungen. Die meldepflichtigen Steuergestaltungen betreffen sowohl inl\u00e4ndische als auch grenz\u00fcberschreitende Gesch\u00e4ftskonstellationen. In diesem Beitrag wollen wir einen kurzen \u00dcberblick liefern, unter welchen Umst\u00e4nden diese zus\u00e4tzliche Meldepflicht zu bedenken ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Steuergestaltungen nach polnischer Auffassung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df den Begrifflichkeiten der hier einschl\u00e4gigen polnischen Abgabenordnung handelt es sich um \u201esteuerliche Schemata\u201c, die auch ferner so bezeichnet werden.<\/p>\n<p>Ein steuerliches Schema ist eine Abstimmung zwischen bzw. unter den am Gesch\u00e4ft beteiligten Parteien, die mindestens eins von folgenden Merkmalen innehat:<\/p>\n<p>\u2212 sie erf\u00fcllt die Voraussetzung des sog. Hauptnutzens und hat ein \u201eallgemeines Erkennungsmerkmal\u201c inne,<\/p>\n<p>\u2212 sie hat ein \u201ebesonderes Erkennungsmerkmal\u201c inne,<\/p>\n<p>\u2212 sie hat ein \u201eanderes besonderes Erkennungsmerkmal\u201c inne.<\/p>\n<p>Die Voraussetzung des\u00a0<strong>Hauptnutzens<\/strong>\u00a0liegt vor, wenn unter den jeweils gegebenen Umst\u00e4nden und Tatsachen ein rational handelndes und ein rechtskonformes Ziel verfolgendes<\/p>\n<p>Subjekt eine andere L\u00f6sung als die jeweilige Abstimmung h\u00e4tte w\u00e4hlen k\u00f6nnen, der kein Steuervorteil entspringen w\u00fcrde, und der Steuervorteil ist der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile, die von der Umsetzung der Abstimmung erwartet werden. Wohl vermerkt kann hier bereits die Wahl der rechtlichen Unternehmensform allein einen Steuervorteil im obigen Sinne bedeuten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ein\u00a0<strong>allgemeines Erkennungsmerkmal<\/strong>\u00a0liegt vor, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1. Der sog.<strong>\u00a0F\u00f6rderer<\/strong>\u00a0und der\u00a0<strong>Nutznie\u00dfer<\/strong>\u00a0haben sich zur Verschwiegenheit \u00fcber den Weg verpflichtet, wie die jeweilige Abstimmung einen Steuervorteil zul\u00e4sst. Der F\u00f6rderer ist dabei derjenige, der die jeweilige Abstimmung entwirft (also auch Anwalt oder Steuerberater aber auch Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder gar Buchhalter), anbietet, zur Verf\u00fcgung stellt, umsetzt oder die Umsetzung verwaltet. Der Nutznie\u00dfer ist derjenige, dem die Abstimmung zur Verf\u00fcgung gestellt wird, bei dem die Abstimmung umgesetzt wird, der f\u00fcr die Umsetzung der Abstimmung vorbereitet wird oder der eine Handlung zur Umsetzung der Abstimmung vorgenommen hat. Streng ausgelegt bedeutet dies, dass damit bereits ein Gutachten zu verf\u00fcgbaren rechtskonformen<\/p>\n<p>Steueroptimierungsoptionen ein steuerliches Schema darstellt.<\/p>\n<p>2. Der F\u00f6rderer hat Anspruch auf Entlohnung, die von der H\u00f6he oder vom Vorkommen des Steuervorteils abh\u00e4ngt. Das gilt auch dann, wenn sich der F\u00f6rderer zur Erstattung der Entlohnung verpflichtet hat, sollte der Steuervorteil nicht vorkommen oder zu kurz geraten; Hierf\u00fcr bedarf es auch keines formellen Vertrags, eine faktische Vertragserf\u00fcllung allein gen\u00fcgt bereits.<\/p>\n<p>F\u00fcr die zwei vorstehenden Punkte gen\u00fcgt es, wenn ein rational handelnder F\u00f6rderer oder Nutznie\u00dfer nur erwarten w\u00fcrden, dass die hier genannten Voraussetzungen zutreffen.<\/p>\n<p>3. Die Abstimmung beruht auf Dokumentationen und\/oder Schemata, die ohne<\/p>\n<p>wesentliche \u00c4nderungen bei mehreren Nutznie\u00dfern eingesetzt werden k\u00f6nnen;<\/p>\n<p>4. Eine Verlustgesellschaft wird erworben, ihr Unternehmensgegenstand wird ge\u00e4ndert und die Verluste werden zur Minderung der Steuerlast verwendet \u2013 auch durch Umlagerung in einen anderen Staat oder durch Beschleunigung der Verlustverwendung;<\/p>\n<p>5. Eink\u00fcnfte werden f\u00fcr eine geringere oder gar keine Besteuerung umqualifiziert;<\/p>\n<p>6. Geldfl\u00fcsse werden \u00fcber wirtschaftlich unbedeutende Vermittler geleitet oder Handlungen werden vorgenommen, die einander aufheben oder anderweitig denselben oder nahen Zustand herbeif\u00fchren, w\u00e4ren sie nicht vorgenommen worden;<\/p>\n<p>7. Kosten werden an ein verbundenes Subjekt bezahlt, das in seinem Heimatland gar keine K\u00f6rperschaftsteuer oder unter 5% bezahlt, und die Bezahlung ist steuerfrei oder genie\u00dft eine Pr\u00e4ferenzbesteuerung &#8211; insbesondere wird keine Quellensteuer erhoben;<\/p>\n<p>8. Der Nutznie\u00dfer hat sich verpflichtet, dass er mit dem F\u00f6rderer im Fall der Umsetzung der Abstimmung zusammenarbeiten wird oder ihm eine Entlohnung bzw. einen Ersatz bezahlt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ein\u00a0besonderes Erkennungsmerkmal<\/strong>\u00a0liegt vor, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1. Grenz\u00fcberschreitende Geldfl\u00fcsse bedeuten Kosten und der Empf\u00e4nger ist entweder nirgendwo oder in einem Steuerparadies ans\u00e4ssig;<\/p>\n<p>2. Dasselbe Anlageverm\u00f6gen wird in mehr als einem Staat abgeschrieben;<\/p>\n<p>3. Dasselbe Einkommen oder Verm\u00f6gen genie\u00dft in mehr als einem Staat eine Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung;<\/p>\n<p>4. Verm\u00f6gen aus einem Staat wird in einen anderen \u00fcbertragen und die steuerliche Bewertung dieser \u00dcbertragung weicht in diesen beiden Staaten um mindestens 25% ab;<\/p>\n<p>5. Das Gesch\u00e4ft kann eine Umgehung der Berichtserstattung zum Austausch von Steuerinformationen oder Informationen \u00fcber Bankkonten mit anderen Staaten bewirken;<\/p>\n<p>6. Eine intransparente Eigentumsstruktur kommt vor oder der wirtschaftliche Eigent\u00fcmer ist schwer oder gar nicht feststellbar, da Strukturen ohne wesentliche wirtschaftliche Bedeutung au\u00dferhalb des Landes des wirtschaftlichen Eigent\u00fcmers eingeschaltet sind;<\/p>\n<p>7. In einem Land werden einseitig eingef\u00fchrte Vereinfachungen zu<\/p>\n<p>Verrechnungspreisvorschriften gebraucht und diese Vereinfachungen ergeben sich nicht unmittelbar aus den OECD-Empfehlungen oder anderen internationalen Regelungen, Richtlinien oder Empfehlungen;<\/p>\n<p>8. Schwer bewertbares immaterielles Verm\u00f6gen wird \u00fcbertragen;<\/p>\n<p>9. Zwischen verbundenen Unternehmen werden Funktionen, Risiken oder Aktiva \u00fcbertragen und das absehbare EBIT des \u00fcbertragenden Unternehmens sinkt in den drei Jahren nach dieser \u00dcbertragung um mehr als die H\u00e4lfte, als wenn es diese \u00dcbertragung nicht gegeben h\u00e4tte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ein\u00a0<strong>anderes besonderes Erkennungsmerkmal<\/strong>\u00a0liegt vor, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1. Die tats\u00e4chliche oder absehbare Auswirkung auf die latente Steuer \u00fcberschreitet im<\/p>\n<p>Kalenderjahr 5 Mio. PLN;<\/p>\n<p>2. Die Quellensteuer w\u00fcrde im Kalenderjahr 5 Mio. PLN tats\u00e4chlich oder absehbar 5 Mio. PLN \u00fcberschreiten, sollte ein Doppelbesteuerungseinkommen oder eine Steuerbefreiung nicht eingreifen;<\/p>\n<p>3. Das tats\u00e4chliche oder absehbare Einkommen aus dem Gesch\u00e4ft eines in Polen beschr\u00e4nkt Steuerpflichtigen \u00fcberschreitet im Kalenderjahr 25 Mio. PLN;<\/p>\n<p>4. Die Differenz zwischen der Steuer, die der in Polen nicht ans\u00e4ssige Nutznie\u00dfer infolge des Gesch\u00e4fts in Polen zu zahlen h\u00e4tte, w\u00e4re er in Polen steuerans\u00e4ssig, und der Steuer im Heimatland \u00fcberschreitet im Kalenderjahr 5 Mio. PLN.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sofern ein steuerliches Schema vorliegt, ist es ausnahmslos meldepflichtig.<\/strong>\u00a0Prim\u00e4r liegt die Meldepflicht bei dem F\u00f6rderer. Dieser ist verpflichtet, das Schema der Finanzverwaltung innerhalb von 30 Tagen zu melden, nachdem es zur Verf\u00fcgung gestellt wurde, zur Umsetzung vorbereitet wurde oder die erste Handlung zur Umsetzung vorgenommen wurde. Die Finanzverwaltung vergibt dem Schema eine Evidenznummer und teilt diese mit einem Bescheid mit. Darauf hin teilt der F\u00f6rderer dem Nutznie\u00dfer die Anmeldung des Schemas mit. Sollte diese Mitteilung dem Nutznie\u00dfer nicht zukommen, geht die Meldepflicht auf den Nutznie\u00dfer \u00fcber, dann ist dieser wiederum verpflichtet, das Schema innerhalb von 30 Tagen zu melden, nachdem es zur Verf\u00fcgung gestellt wurde, zur Umsetzung vorbereitet wurde oder die erste Handlung zur Umsetzung vorgenommen wurde. Gibt es im Zusammenhang mit dem jeweiligen steuerlichen Schema einen Helfer der egal ob bei Ausarbeitung oder Umsetzung fachberuflich beteiligt war, f\u00e4llt er ebenfalls in die Meldepflicht, sofern er weder vom F\u00f6rderer noch vom Nutznie\u00dfer \u00fcber die Anmeldung des Schemas in Kenntnis gesetzt wurde. Eine vers\u00e4umte Meldepflicht oder ihre versp\u00e4tete Erledigung droht nach dem Finanzstrafgesetzbuch mit einer P\u00f6nale von bis zu 720 Tagess\u00e4tzen bestraft zu werden.<\/p>\n<p>Aus den obigen Regelungen ergibt sich in etwa folgendes Bild: Sofern eine L\u00f6sung zur Verf\u00fcgung gestellt oder umgesetzt wird, mit welcher Steuerlasten gemindert oder gestundet werden k\u00f6nnen, ist diese dem Staat zu melden. Mit allem Respekt weckt es damit den Anschein, dass der Staat nun keine Fachkompetenz mehr braucht, sondern nur noch Vollstrecker.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Krasna, 17. M\u00e4rz 2022<\/strong><\/p>\n<p><strong>\/-\/ Szymon Lubina<\/strong><\/p>\n<p><strong>Steuerberater Zulassung Nr. 11049<\/strong><\/p>\n<p><strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/strong><\/p>\n<p><strong>RLS Legal &amp; Tax Advice Sp. z o.o. Steuerberatungsgesellschaft<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berichtserstattung \u00fcber Steuergestaltungen in Polen &nbsp; Ab 2019 gelten in Polen Sondervorschriften zu Berichtsers","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[],"class_list":["post-574","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-unkategorisiert"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/574","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=574"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/574\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":592,"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/574\/revisions\/592"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=574"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=574"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/rlsadvice.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=574"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}